Session Mai 2011

Sessionsvorschau: Tiefe Steuern allein machen nicht selig!

Hand auf’s Herz, warum wohnen Sie im Kanton Solothurn? Sehr wahrscheinlich gehören auch Sie zu den 90% der Bevölkerung, die mit den Rahmenbedingungen des Kantons zufrieden sind. Der Kanton Solothurn ist mit seinen tiefen Lebenskosten ein familienfreundlicher, innovativer Kanton und hat dank nachhaltiger Finanzpolitik die Schulden abgebaut.
Franziska Roth, SP, Solothurn

Interpellation Susanne Schaffner (SP, Olten): Will der Regierungsrat die Pensionskasse auf dem Buckel des Personals sanieren?

Grundsätzlich dürfen Leistungsverschlechterungen für die Versicherten der kantonalen Pensionskasse nicht losgelöst von weiteren, zur Diskussion stehenden Sanierungsmassnahmen beurteilt werden. So sind entscheidende Fragen betreffend Aufteilung der Deckungslücke und andern Sanierungsmassnahmen offen. Trotz dieser offenen Fragen beschliesst der Regierungsrat als Arbeitgeber eine weitergehende Senkung des Umwandlungssatzes zu verlangen, als in der Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision der Statuten der Kantonalen Pensionskasse vom September 2010 zur Diskussion gestanden ist. Wir bitten daher den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten.

Auftrag Susanne Schaffner (SP, Olten): Ein Kind eine Zulage: Lücken schliessen bei den Familienzulagen.

Der Regierungsrat wird beauftragt die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass jedes Kind Anspruch auf eine Familienzulage erhält. Insbesondere soll der Kinderzulagenanspruch auf folgende Personenkreise ausgedehnt werden:

  •  alle Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht nach Artikel 6 des AHVG sowie Arbeitnehmende, welche noch nicht AHV-beitragsfplichtig sind
  •  alle Nichterwerbstätigen, insbesondere auch jene, welche von der AHV-Beitragspflichtig wegen Bezug von Krankentaggeldern oder fehlender Lohnfortzahlungspflicht befreit sind, aber noch nicht den Status von Nichterwerbstätigen haben und jene, welche aufgrund ihres Alters noch keine AHV-Beitragspflicht haben sowie AHV-Rentner und –Rentnerinnen.
  •  Nichterwerbstätige im Sinne der Bundes- und kantonalen Gesetzgebung, die ein steuerbares Einkommen von mehr als Fr. 41'760 haben.

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Finanzierung der Familienzulagen für die Nichterwerbstätigen dem Kanton aufzuerlegen.

Kleine Anfrage: Trudy Küttel Zimmerli, SP Olten Sicherstellung der ambulanten Grundversorgung bei Neugeborenen und Müttern

Vorstosstext:

In der Schweiz erblicken immer mehr Baby‘s das Licht der Welt und die Frauen lassen sich im Wochenbett zu Hause betreuen. Mit der Einführung der DRGs 2012 ist eine Verkürzung der Spitalaufenthaltsdauer nach der Geburt auf Grund der finanziellen Anreize voraussehbar und damit von einem weiter steigenden Bedarf an Nachbetreuung auszugehen. Diese Veränderung wird von den Fachpersonen nicht negativ beurteilt, solange die Wochenbettbetreuung durch die Hebammen gesichert ist. Sie entspricht auch dem politisch formulierten Grundsatz: ambulant vor stationär.

Gesunde Wöchnerinnen mit ihren gesunden Säuglingen brauchen nicht zwingend Spitalbetreuung. Eine professionelle Begleitung zu Hause in der vertrauten Umgebung mit Einbezug der Familie kann der Selbstverantwortung und der Gesundheitserhaltung sogar förderlich sein. Beim Austritt muss für die Mütter und Neugeborenen eine nahtlose Weiterbetreuung sichergestellt sein.

Bereits heute ist es teilweise knapp möglich den Bedarf an freipraktizierenden Hebammen ( fpH) zu decken um der gesteigerten Nachfrage der Nachbetreuung im ambulanten Bereich gerecht zu werden.

Interpellation Christine Bigolin (SP Aetigkofen): Nachschulisches Angebot für behinderte Jugendliche ab 16 Jahren.

Das Recht auf Sonderschulung ist in der Bundesverfassung Art. 62, Abs. 3 geregelt. Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderter Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr.  Im Volksschulgesetz des Kantons Solothurn  § 37 steht denn auch, dass das Angebot der Sonderschulen in begründeten Fällen bis zum 20.  Altersjahr ausgedehnt werden kann.

Mit der Einführung der NFA und der damit verbundenen Aufgabenteilung hat sich der Kanton verpflichtet die Schule und die Aus- und Weiterbildung behinderter Kinder und Jugendlicher bis zum vollendeten 20. Lebensjahrs zu garantieren. Er hat diese Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich der Volksschule gestellt. Dies hat der Regierungsrat in einem RRB bekräftigt (2008/464). Die dort angekündigten Planungsschritte wurden leider nicht gemacht.

In der Praxis  besteht nun eine Lücke, respektive eine ungeregelte Situation. Das DBK geht davon aus, dass seine Verantwortung nach 9 Schuljahren endet und  betrachtet sich danach als nicht mehr zuständig. Es ist auch unklar ob die Sonderschulen, welche solche „nachschulischen“ Angebote schon führen, dies auch weiterhin  machen können, nach welchen Kriterien und mit welcher Finanzierung.  

Es fehlen die Ausführungsbestimmungen zu §37.  Es fehlt das Sonderpädagogische Konzept und es fehlen die entsprechenden Leistungsvereinbarungen.

Behinderte Jugendliche ab dem 18. Altersjahr haben  Anspruch auf eine IV Rente. Es ist berechtigt, dass sich die gesetzlichen Vertreter (Eltern) an den Kosten eines stationären Aufenthaltes, im Rahmen dieser Rente und allfälliger EL Leistungen beteiligen. Die Kos-ten der Sonderschulung sind aber durch das AVK zu decken. Die Entwicklung der Ange-bote sind gemäss dem RRB 2008/464 in Zusammenarbeit mit den Sonderschulen rasch zu entwickeln.

Kleine Anfrage Anna Rüefli (SP, Solothurn): Welche Unterstützung bietet der Kanton Personen, die direkt oder indirekt von sektenhaften Gruppierungen betroffen sind?

Am 28. April 2011 fand in Solothurn eine Demonstration von Mitgliedern der Kirschblütengemeinschaft um Samuel Widmer statt, weil sie sich, v.a. auf dem Arbeitsmarkt, diskriminiert sehen. Der umstrittene Therapeut und Arzt war verschiedentlich in den Medien, u.a. wegen seinen in Fachkreisen heftig kritisierten Ansichten, z.B. zum sog. „ehrbaren Inzest“ zwischen Vater und Tochter bzw. Therapeut und Klientin oder dem umstrittenen Einsatz bewusstseinserweiternder Drogen in psychotherapeutischen Sitzungen. Die Kirschblütengemeinschaft ist unter den sektenhaften Gruppen im Kanton die wohl bekannteste, aber nicht die einzige.

Durch den sog. „Schenkkreis-Mord“ im Jahr 2009 von Grenchen und die darauf folgende Aufhebung mehrerer Schenkkreise wurde der Öffentlichkeit die Problematik und auch die sektenhaften Prozesse innerhalb von Schenkkreisen – auch kommerzielle Kulte genannt – vor Augen geführt.

Auch im Bereich der Esoterik führten im Kanton Solothurn schwere Übergriffe zu Gerichtsverfahren. So wurde der Geistheiler M. H. im Jahr 2009 zweitinstanzlich wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt.

Des Weiteren ist auch Scientology im Kanton Solothurn aktiv. Den Mitgliedern der kantonsrätlichen Sozial- und Gesundheitskommission beispielsweise wird regelmässig Material der CCHR Schweiz, einer Unterorganisation von Scientology, zugestellt.

Interpellation Anna Rüefli (SP, Solothurn): Wie viele familienergänzende Betreuungsplätze fehlen im Kanton Solothurn?

Ein ausreichendes, für Familien erschwingliches Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung ist in mindestens dreierlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Erstens erleichtert es Eltern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, was auch der Wirtschaft – in Form von mehr gut qualifiziertem und motiviertem Personal – und dem Staat – in Form von höherem Steuersubstrat – zu Gute kommt. Zweitens spielt es als sozialpolitisches Instrument zur Armutsbekämpfung eine wichtige Rolle: Aufgrund von Familienpflichten erleiden zahlreiche Familien einen Einkommensverlust, der – zusammen mit den zusätzlichen Kosten für die Kinder – zu einer finanziellen Notlage führen kann. Einer solchen kann mit genügend familienergänzenden Betreuungsplätzen mit einkommensabhängigen Tarifen begegnet werden. Drittens sind gut ausgebaute Betreuungsstrukturen auch als Sozialisations- und Integrationsinstrument wichtig. Kinder aus fremdsprachigen Familien, die auch ausserhalb der Familie betreut werden, weisen häufig bessere sprachliche Fähigkeiten und Schulerfolge auf, als solche, die ausschliesslich in der Kernfamilie aufwachsen. Studien belegen, dass eine Finanzierung von Betreuungsplätzen daher nicht in erster Linie als Belastung, sondern vielmehr als Investition für die Gesellschaft verstanden werden muss. Das hat auch der Regierungsrat erkannt und Handlungsbedarf festgestellt – auch in diesem nach kantonalem Sozialgesetz (Art. 107 SG ) den Gemeinden zugewiesenen Zuständigkeitsbereich. So hat er am 15. Dezember 2009 (RRB 2009/2432) beschlossen, dass die quantitative und qualitative Verbesserung von familienergänzender Kinderbetreuung zu den sechs prioritär zu behandelnden Massnahmen des kantonalen Leitbilds und Konzepts Familie und Generationen gehört. Dem erwähnten kantonalen Konzept Familie und Generationen ist zu entnehmen, dass die Nachfrage nach Plätzen in Kindertagesstätten in allen Bezirken des Kantons Solothurn höher ist als das vorhandene Angebot. Auch aus der Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation von Barbara Streit-Kofmel „Auswirkungen des  Pflegekinderkonzepts auf privat geführte, nicht subventionierte Kindertagesstätten im Kanton Solothurn“ (I 201/2010) geht hervor, dass insb. für Kleinstkinder bis 2 Jahre Betreuungsplätze fehlen. Zudem konnte gemäss Geschäftsbericht 2010 des Kantons Solothurn die Anzahl Plätze in den familienergänzenden Tagesstrukturen 2010 nur ungenügend erhöht werden. Der von Regierungsrat bzw. Verwaltung gesetzte Indikator einer Steigerung um 40 Plätze pro Jahr wurde 2010 um 40% unterschritten. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 

Interpellation Philipp Hadorn (SP, Gerlafingen): Industriepolitik im Kanton Solothurn zur Vermeidung von Ereignissen wie bei der Sappi Biberist

Die wirtschaftliche Entwicklung unseres Kantons wurde und wird immer noch geprägt von Basisindustrien. Diese sind in der Regel sehr energieintensiv. Offensichtlich gefährdet gerade die Entwicklung der Energiepreise Wachstum und Konkurrenzfähigkeit dieser Betriebe und damit eine grosse Anzahl von Arbeitsplätzen, die für unseren Kanton und die Menschen in unserem Kanton von enormer Bedeutung sind.

Die öffentliche Hand (Kanton bei Alpiq, Gemeinden zum Teil bei lokalen und regionalen Energieproduzenten und –versorgern). Der Kanton ist in seiner Eignerrolle nach wie vor gebunden an den Volksbeschluss aus dem Jahr 1961, der mit der Beteiligung an der damaligen ATEL eine wirtschafltiche Energieversorgung zum Ziel hatte.

Die Preispolitik der Energieproduzenten und -händler ist einer von mehreren Gründen, der die Zukunft dieser Basisindustrien in unserem Kanton ernsthaft gefährdet. Gleichzeitig trägt die öffentliche Hand viele der wirtschaftlichen Folgen von Betriebschliessungen und Entlassungen.

Aktuell ist zudem festzustellen, dass gerade internationale Betriebe bei Überkapazitäten oder Restrukturierungsbedarf rasch Massnahmen bei Werken in der Schweiz anordnen, da diese im europäischen Vergleich aufgrund eines schwachen Arbeitnehmerschutzes rasch und betriebswirtschaftlich kostengünstig umzusetzen sind.

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