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Die soziale Sicherheit ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates!

Allgemeines zur Sozialhilfe Wir befinden uns im vierten Jahr seit Inkrafttreten des neuen Sozialgesetzes des Kantons Solothurn. Dieses Sozialgesetz und die Verordnung dazu, regelt die Hilfe von in Not geratener Einwohnerinnen und Einwohner unseres Kantons. Mittlerweile sind alle Sozialregionen operativ tätig und haben die Arbeiten mehr oder weniger problemlos aufgenommen. Die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) Richtlinien geben die Unterstützungen vor und mit der verbindlichen Erklärung der Gegenleistung, wird dem Grundsatz: „Fördern und Fordern“ nach gelebt. Dies führt natürlich dazu, dass der Gestaltungsspielraum der Sozialbehörde kleiner wird, respektive die einzelnen Gemeinden keine eigene Sozialpolitik mehr betreiben können. Aus Sicht der SP ist dieser Weg folgerichtig, denn er garantiert kantonsweit gleiche Leistungen, Proffessionalität und schliesst Willkür aus. 

Das revidierte Arbeitslosengesetz zeigt seine Krallen
Die neusten Zahlen des solothurnischen Amtes für Arbeit und Wirtschaft zeigen es in aller Deutlichkeit, das revidierte Arbeitslosengesetz zeigt unbarmherzig seine Krallen. Während in den vergangen Monaten immer um die rund 80 Personen ausgesteuert wurden, betrug diese Zahl Ende Mai 2011 sagenhafte 479 Personen! Die SP warnte immer vor dieser Gesetzesänderung, denn es trifft immer die Falschen. Darüber täuscht auch die von 2,6 auf 2,3% gesunkene Arbeitslosenquote nicht hinweg. Durch die Verkürzung des Bezuges von Arbeitslosenunterstützung, sind die RAV Mitarbeitenden immer mehr gezwungen nur noch bei wenigen, kanz klaren Fällen Weiterbildungen anzubieten. Die restlichen Arbeitslosen lässt man Fallen. Die Erfahrung zeigt, dass dadurch 1/4 bis 1/3 dieser ausgesteuerten Menschen den Weg zum Sozialamt auf sich nehmen müssen und damit das Gemeindebudget belasten. Die SP ist mit dieser Entwicklung ganz klar nicht einverstanden.

Beitrag des Kantons Solothurn zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Jedes Jahr dasselbe Bild, die Krankenkassenprämien steigen erneut! Die Gesundheits-kosten laufen aus dem Ruder. Das Problem muss dringend und grundlegend angegangen werden, der Bundesrat ist gefordert. Das Kantonsparlament hat die Möglichkeit die Höhe der Prämienverbilligung festzulegen. Unsere Volksinitiative zur Prämienverbilligung wurde sowohl vom Kantonsrat, als auch von der Mehrheit der Stimmenden anfangs 2011 mit einem JA-Stimmenanteil von 40% abgelehnt. Die aus unserer Sicht ungerechten Kopfprämien können gemäss KVG mit der Prämienverbilligung abgefedert werden. Die Vorgaben des Bundes sind klar. Die Gesundheitskosten – es geht nicht um alle Kosten, sondern nur um die Krankenkassenprämien – sollen maximal 8 Prozent betragen. Der Regierungsrat hat vorgeschlagen, dass für die Prämienverbilligung 2011 der Kantonsbeitrag bei 80% des Bundesbeitrages festgelegt und wird was 54, 5 Mio. Fr. ausmacht. Die SP forderte immer 100% also 68,2 Mio. Fr.Besonders für Kinder und junge Erwachsene sind die Krankenversicherungsprämien wieder deutlich gestiegen. Das belastet natürlich die Familienbudgets sehr stark. Die SP wollte die Familien und Menschen mit knappen finanziellen Mitteln nicht noch mehr belasten, sondern entlasten. 
In der kantonsrätlichen Abstimmung unterlag der SP Antrag dann leider deutlich mit 27 zu 69 Stimmen. Die Thematik ist aber nach wie vor aktuell, die SP bleibt an diesem Thema dran. Umso mehr als die Höhe der Krankenkassenverbilligung auch ein Indiz ist für das Kantonsrating, wo der Kanton Solothurn eben wegen dieser tiefen Subventionierung, 6 Ränge eingebüsst hat

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