Sozialdemokratische Partei Kanton Solothurn - 21. 07. 2010 - Kolumne - Schneider

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21. Juli 2010

Auch Solothurn zahlt an Dougans "Lohn"

Markus Schneider, Solothurn, SP Kantonsrat und Fraktionschef im Oltner Tagblatt vom 17. Juli 2010 "Meine Meinung"

Mindestens einmal im Jahr tun unsere Grossbanken - durch direkte Subventionen und eine faktische Staatsgarantie gerade noch am Leben gehalten - kund, wie sie ihre Grossverdiener halten. Umgehend führt dies in der Öffentlichkeit zu Wogen der Empörung. Zurecht, denn die Gesellschaft darf wohl schon erwarten, dass sich Manager, die den Erhalt ihres Arbeitsplatzes staatlichen Subventionen verdanken, in ihren Gehaltsansprüchen bescheiden.

Die letzten Spritzer dieser Empörungswoge haben selbstverständlich auch das Bundeshaus erreicht. Selbst Bundesräte, die ansonsten ganz in ihrer Bestimmung als Lakaien der Grossbanken aufgehen, sehen sich mittlerweile genötigt, deren Management zumindest verbal an die Kardinaltugend der Mässigung zu erinnern (was – wie man aus dem Umgang mit Alkoholikern bereits seit längerem weiss – bei Süchtigen wirkungslos ist). Wirksame Massnahmen hat Bundesbern allerdings bisher nicht zustande gebracht.

 

Die Vorgaben der Schweizer Finanzmarktaufsicht in Bezug auf Zuteilung und Auszahlung variabler Vergütungen sind so zahm, als wären sie im Vorzimmer von Brady Dougan entstanden. Die Idee einer Bonus-Steuer wird im Parlament von der bürgerlichen Mehrheit auf ein Nebengeleise geschoben, und der Umgang mit der Abzocker-Initiative geschieht durchwegs nach den Maximen vernebeln, verwässern und verzögern. Die eidgenössische Politik verirrt sich vorsätzlich im legislatorischen Dickicht und zeigt damit ihren Unwillen, gegen diesen Missstand rasche und wirksame Massnahmen zu ergreifen. Im Vordergrund steht sichtlich die Hoffnung, dass sich der Volkszorn wieder legen wird. Am liebsten möchte man das Thema ohnehin besser erst nach den Wahlen anpacken – gemeint natürlich: versanden lassen.  

 

Rasch, einfach und wirksam wäre es, wenn die öffentlich-rechtlichen Körperschaften (also Bund, Kantone, Gemeinden mit ihren öffentlich-rechtlichen Anstalten) mit all jenen Finanzinstituten keine Geschäftsbeziehungen mehr unterhalten würden, die in ihrer Salärpolitik bestimmte Grenzen überschreiten. Bestehende Geschäftsbeziehungen wären auf die nächstmögliche Frist aufzukündigen. Allein schon im Fall des Kantons Solothurn wäre dies ein Finanzvolumen, das die Milliardengrenze weit übersteigt: Im Kantonshaushalt wären einerseits alle Anleihen und Darlehen betroffen, anderseits alle kurz- bis langfristigen Anlagen aus dem Finanzvermögen. Ebenso tangiert wären alle Vermögensverwaltungsmandate der kantonalen Pensionskasse und der Gebäudeversicherung.

 

Würde der Kanton fortan den Fortbestand der Geschäftsbeziehung mit einem Finanzinstitut auch an dessen Salärpolitik knüpfen, handelte er nicht nur wirksam, sondern auch im eigenen Interesse nachhaltig: Studien belegen, dass die Bonuspolitik der Banken ein wesentlicher Treiber der vergangenen Boomphase war. Und damit ursächlich für die aktuelle Finanzkrise.  Es ist verantwortungslos, wenn aus dem Kanton Solothurn mit Steuergeldern, Zwangsabgaben von Staatsangestellten und Prämienzahlungen von Hauseigentümern die überzogenen Renditen von Investmentbanken und Vermögensverwaltungen in Zürich oder sonstwo finanziert werden – und damit die überrissenen Saläre von deren Managern. Das schmälert nicht nur den Ertrag, der diesen Versicherten oder Steuerzahlern eigentlich zustünde, sondern es schmälert die volkswirtschaftliche Substanz unseres Kantons insgesamt. Im öffentlichen Beschaffungswesen wird grosses Gewicht auf die Nachhaltigkeit gelegt. Es wäre an der Zeit, wenn dieser Grundsatz auch in der Geschäftsbeziehung mit Finanzinstituten zum Tragen käme.

 
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