Finanzereglement
1 . Mitgliederbeiträge (MB)
1.1.
Auf den Beitrag (SP Schweiz) jedes Mitglieds wird ein Zuschlag als Mitgliederbeitrag SP Kanton Solothurn erhoben.
1.2.
Die Höhe des Zuschlags wird vom ordentlichen Parteitag der SP Kanton Solothurn festgelegt und gliedert sich wie folgt:
Verdienende: Fr. 24.– Nichtverdienende: Fr. 0.– (Stand 2000)
1.3.
Die Mitgliederbeiträge werden durch die Sektionskassiere und –kassierinnen bis Mitte
Dezember an die Kantonalpartei einbezahlt.
2 . Solidaritätsbeiträge (SB)
2.1.
Die SP Kanton Solothurn als mitgliederfinanzierte Partei benötigt für die Realisierung der politischen Aktivitäten zusätzliche Mittel, die gemäss der finanziellen Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder in Abhängigkeit vom steuerbaren Einkommen erhoben werden (Solidaritätsbeitrag). Jedes Mitglied ist dabei nur nach dem persönlichen Einkommen beitragspflichtig.
2.2.
Der Solidaritätsbeitrag ist wie folgt abgestuft: Höhe des steuerbaren Einkommens Beitrag
- Fr. 10‘000 bis Fr. 30‘000: Fr. 5.- bis Fr. 40.-
- Fr. 30‘000 bis Fr. 50‘000: Fr. 50.- bis Fr. 250.-
- Fr. 50‘000 bis Fr. 100‘000: Fr. 300.- bis Fr. 1‘000.-
- über Fr. 100‘000: mehr als Fr. 1‘000.-
2.3.
Parteimitglieder mit Familienunterhaltspflichten bezahlen die Hälfte des Betrags.
2.4.
Die vertrauliche Prüfung der SB-Ausstände obliegt dem Parteisekretariat.
3 . Mandatsabgaben (MA)
3.1.
Mandatsträger der SP Kanton Solothurn, die aufgrund der politischen Unterstützung durch die Parteigremien ihr Mandat errungen haben, sind zusätzlich zu MB und SB noch zur Zahlung einer Mandatsabgabe verpflichtet.
3.2.
MA-pflichtig sind Bundesräte/innen, BundesrichterInnen, die Mitglieder der Bundesversammlung, Regierungsräte/innen, StaatsschreiberInnen, OberrichterInnen und die gewählten Mitglieder einer ständigen staatlichen Kommission mit Pauschalentschädigung, die von der Kantonalpartei oder deren Kantonsratsfraktion vorgeschlagen wurden.
3.3.
Die Höhe der jährlichen Mandatsabgaben sind wie folgt festgelegt:
- Bundesräte/innen *) Fr. 4‘000.-
- BundeskanzlerInnen *) Fr. 3‘000.- BundesrichterInnen *) Fr. 3‘000.-
- Mitglieder der Bundesversammlung Fr. 4‘000.- Regierungsräte/innen Fr. 8‘000.- StaatsschreiberInnen Fr. 4‘000.- OberrichterInnen Fr. 4‘000.-
- Kommissionsmitglieder 5% der Bruttoentschädigung
*) entrichten zusätzlich Mandatsabgaben an die SP Schweiz
3.4.
Die auf Vorschlag der Amtei- und Bezirksparteien gewählten MandatsträgerInnen bezahlen ihre Abgabe der Amteipartei resp. der Bezirkspartei.
3.5.
Das Kantonalsekretariat ist für das Inkasso und die Kontrolle der Mandatsab- gaben zuständig.
3.6.
Die MA-Ausstände werden jährlich bis Ende Februar von der Geschäftsleitung der SP Kanton Solothurn vertraulich geprüft.
4 . Anteilsberechtigung der Sektionen-, Amtei- und Bezirksparteien
4.1.
Die kantonale Geschäftsleitung kann den Sektionen oder den Amtei- und Bezirksparteien auf begründetes, schriftliches Gesuch hin Zuschüsse bewilligen.
5 . Vollzug
5.1.
Der Vollzug dieses Reglements obliegt der Geschäftsleitung.
Beschlossen am ordentlichen Parteitag vom 2. September 2008 in Olten. Das vorliegende
Finanzreglement ersetzt alle damit in Widerspruch stehende früheren Beschlüsse.






Social media
RSS abonnieren
Twitter