Session November 2011
Sessionsvorschau: Energiewende im Kanton Solothurn besiegeln
Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament haben die Weichen gestellt in eine Zukunft mit erneuerbarer Energie und ohne gefährliche Atomkraft. Wir besitzen alle Voraussetzungen, um uns ganz aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es neben der nationalen Politik die Kantone und die Gemeinden, die ebenfalls mitziehen. Auch der Kanton Solothurn muss diesen Weg nun konsequent einschlagen. Mit unseren Aufträgen hierzu ermöglichen wir im Kantonsrat die Diskussion über unsere zukünftige Energieversorgung.
Sessionsumfrage
Umfrage der Solothurner Zeitung unter den Parteien:
Auftrag Fabian Müller (SP Balsthal): Erarbeitung eines Richtplanes Energie
„Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für eine Gesetzesänderung vorzulegen, die folgendes festlegt:
Die Gemeinden oder Regionen müssen einen behördenverbindlichen Richtplan Energie erstellen und diesen regelmässig aktualisieren.
Auftrag Markus Schneider: Frist zwischen erstem und zweitem Wahlgang bei Majorzwahlen - bitte künftig nicht langsamer als die Berner!
Text:
Das Gesetz über die politischen Rechte (GpR, BGS 113.111) ist dahingehend anzupassen, dass die Frist zwischen erstem und zweiten Wahlgang bei Majorzwahlen zwingend vier Wochen betrage.
Parlamentarische Initiative Markus Schneider: Kantonalisierung der Heilpädagogischen Sonderschulen
Text:
Die Kantonsverfassung ist wie folgt anzupassen:
Art. 105
Öffentliche Schulen
1 Die Einwohnergemeinden errichten und führen die Volksschulen mit Ausnahme der heilpädagogischen Sonderschulen . Der Kanton beteiligt sich an den Kosten.
2 Der Kanton errichtet und führt die heilpädagogischen Sonderschulen und die übrigen öffentlichen Schulen.
Das Volksschulgesetz ist wie folgt anzupassen:
§5 Abs.2
Der Kanton ist Schulträger der Heilpädagogischen Sonderschulen. Der Regierungsrat bestimmt die Unterstellung.
Diese Gesetzesänderung tritt auf 1. August 2013 in Kraft.
Interpellation Ruedi Heutschi: Rechtsungleichheit bei Einschreibgebühren an der Sek P
Die Sek P wird zum Teil an Oberstufenzentren der Volksschule angeboten, zum Teil an den Kantonsschulen Olten und Solothurn. Die Sek P-Schüler können dabei den Schulort nicht wählen, er ist vom Wohnort bestimmt.
Für die Sek P am Standort Kantonsschule Olten wird eine Einschreibgebühr von Fr. 40.00 erhoben, am Oberstufenzentrum Neuendorf nicht. Dies ist eine unzulässige Rechtsungleichheit.






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